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Wegen „Corona“ – Einfachere Nutzung des Entlastungsbeitrags für Pflegebedürftige

Das Land NRW hat die Nutzung des Entlastungsbetrags von 125 Euro erleichtert. So kann die Abrechnung von Nachbarschaftshilfe ohne Nachweis der sonst erforderlichen Qualifikationen erfolgen. Zudem können nun auch „Leistungen bis zur Haustür“ finanziert werden. Da bedeutet für viele Lipperreiher weitere Hilfsmöglichkeiten und Angebote nutzen zu können.

Das Ministerium verweist zum Beispiel auf folgende Leistungen:

  • der Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs
  • die Erledigung von Botengängen (Arzt, Apotheke)
  • Abhol- und Lieferservice (Speisen, Wäsche)
  • Organisation von Behördenangelegenheiten sowie
  • persönliche Gespräche mittels Telefon, Skype oder Mails

Diese Ausnahme gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Bitte informieren Sie sich über Einzehlheiten bei der zuständigen Pflegekasse oder bei den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz (www.alter-pflege-demenz-nrw.de). Hier finden Sie auch noch einmal die Informationen des Ministeriums: https://www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag

Pflegebedürftige, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen, z.B. für Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung. Hierfür müssen normalerweise qualifizierte Betreuungskräfte eingesetzt werden, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Anlässlich der durch das Coronavirus (COVID 19) ausgelösten Pandemie, bedarf es für diese Leistungen z.Z. keine gesonderte behördliche Anerkennung. Dies ermöglicht es den Anbieter*innen, auf die aktuellen Bedarfe zu reagieren und ihr Leistungsangebot anzupassen. Dadurch eröffnet es vielen pflegebedürftigen Menschen, sowie ihren Angehörigen, die Möglichkeit notwendige Unterstützung zu erhalten – Unterstützung, die nicht zwingend einen unmittelbaren Kontakt erfordert.

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