Kurzfassung: Neue Corona-Erleichterungen
Ab Montag, den 15. Juni 2020, treten in NRW weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Grundsätzliche Hygieneregelungen und Mund-Nasen-Bedeckung bleiben bestehen.
Die neuen, durch die Landesregierung erlassenen, Erleichterungen gelten vorerst bis zum 01. Juli 2020.
Kurzfassung im Einzelnen:
1. Veranstaltungen:
Erlaubt sind Veranstaltungen bis zu 100 Personen unter Auflagen:
- Hygiene-Regelungen
- Steuerung des Zutritts
- Mindestabstand von 1,5 m
- sowie Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer
Für mehr als 100 Personen gelten erweiterte Anforderungen:
- Nur in Absprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde zulässig
- Besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
- Erstellung eines Sitzplans mit Rückverfolgung – bei festen Sitzplätzen
- Volksfeste bleiben weiterhin bis mind. zum 31. August untersagt.
Ausnahmen: bei privaten Festlichkeiten – unter Auflagen:
- Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern mit:
- höchstens 50 Teilnehmer*innen
- Hygieneregeln und Rückverfolgung
- bei diesen privaten Festlichkeiten kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden
2. Handel, Museen und Gastronomie:
- im Handel, Museen, Ausstellungen sowie Zoos und Tierparks – Verringerung der Zutrittsbegrenzung von 10 Quardratmeter pro Person auf 7 Quardratmeter pro Person
- Bars können nach geltenden Maßnahmen für Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen
- Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen
3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen:
- Grillen ist auf öffentlichen Plätzen wieder möglich
- Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes stattfinden
- Freizeitparks, Schaustellerbetriebe ebenfalls unter Auflagen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes und in Abstimmung der zuständigen Behörden
- Erlebnis- und Spaßbäder, Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards
4. Sport:
- Kontaktfreie Sportarten sind in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu 10 Personen wieder möglich – mit Rückverfolgbarkeit
- Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden – mit Rückverfolgbarkeit
- Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes auch in geschlossenen Räumen wieder zulässig.