Das müssen Sie unbedingt zur neuen Corona-Maskenpflicht wissen!
Der Lipperreiher Markus Wendler und Geschäfsführer der Hilfsmittelfirma PVM, stellt uns die ab 25. Januar beim Einkauf und im Nahverkehr benötigten Masken-Typen vor. Bisherige Alltagsmasken sind beim Einkauf und im Nahverkehr nun verboten. Erlaubt sind nur noch hochwertig OP- und FFP-2-Masken. Markus Wendler beantwortet mit seinem Team hier die am häufigsten gestellten Fragen.
Text, NW, Susanne Lahr. Eine verschärfte Maskenpflicht gilt ab Montag, 25. Januar, im ganzen Land. Dann müssen beim Einkauf, in Arztpraxen und in öffentlichen Verkehrsmitteln spezielle Masken getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff sind dort nicht mehr erlaubt. Doch wie unterscheiden sich OP- oder FFP-2-Masken? Welche ist für mich die Richtige? Worauf muss man beim Kauf achten? Gibt es genügend Vorrat? Hier der wichtigste Überblick:
Die Masken-Art
Maske ist nicht gleich Maske. Lange Zeit galt die Alltagsmaske als Mittel gegen die Ausbreitung von Covid-19. Diese Stoffmasken haben jedoch zumeist keine Filterwirkung, anders als medizinische Masken, die aus mehreren Schichten und speziellen Vliesen bestehen. Daher sollen nun diese Masken, deren deutlich höhere Schutzwirkung wissenschaflich nachgewiesen ist, bei der Eindämmung der Pandemie helfen.
OP-Maske
Die OP-Masken kennen wir aus dem Krankenhaus und Arzt-Praxen – auch schon aus der Zeit vor der Corona. Sie schützen die Menschen in der nahen Umgebung des Maskenträgers vor Flüssigkeitströpfchen, die dieser beim Sprechen oder Husten abgibt. Vor Aeorosolen schützen sie nur begrenzt. Aerosole kann man sich als Wölkchen aus sehr winzigen, nicht sichtbaren flüssigen und/oder festen Schwebeteilchen in der Luft vorstellen.
FFP-2-Masken
Die FFP-2-Masken bieten beides – Fremd- und Eigenschutz. Sie schützen nicht nur andere Menschen, sondern auch ihren Träger. Sie können je nach Typ 94 bis 98 Prozent der Aerosole filtern. Sie kommen aus dem Arbeitsschutz (Schutz vor Staub, giftigen Stoffen) und gelten deshalb offiziell nicht als medizinische Maske. Gleichwohl dürfen und werden sie aufgrund ihrer Eigenschaften auch im medizinischen Bereich verwendet. FFP ist übrigens die Abkürzung für „Filtering FacePiece“ – also eine Gesichtsmaske mit Filterfunktion.
Welche ist die Richtige?
Wenn doch die FFP-2-Maske auf alle Fälle mehr kann, sollte man nicht grundsätzlich darauf zugreifen? Johannes Kleideiter, Hygieniker am Klinikum Bielefeld, hat aus mehreren Gründen eine klare Empfehlung – für den OP-Mundschutz. Die hohe Filterleistung der FFP-Maske erfordere eine hohe Atemleistung. „Das Ein-und Ausatmen fällt deutlich schwerer als bei den OP-Masken“, erklärt Kleideiter. „Menschen, die nicht so fit sind, könnten plötzliche Luftnot bekommen oder zumindest das Gefühl von Luftnot.“ Der Reflex sei, sich die Maske abzureißen oder sie von vornherein so aufzusetzen, dass man durch Lücken atmen könne. Gerade bei FFP-Masken sei es jedoch besonders wichtig, dass diese richtig aufgesetzt werden und eng am Gesicht anliegen. „Sonst hat die Maske keinen Effekt“, so derKrankenhaus-Hygieniker. Für Bartträger ist das auch ein Problem. Daher rät Kleideiter zur OP-Maske, die definitiv über Schutzwirkung verfüge und einen besseren Tragekomfort aufweise. Weitere, ausführliche Informationen gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Die richtigen Masken-Bezeichnungen
Die OP-Masken, bei denen die zumeist grüne oder blaue Seite nach außen getragen werden muss, müssen gewissen Normen entsprechen:
- Auf der Verpackung muss stehen, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt.
- Wichtig ist die Kennzeichnung EN 14683:2019 sowie ein CE-Kennzeichen, mit dem der zertifizierte Hersteller erklärt, dass alle rechtlichen Anforderungen an das Produkt erfüllt sind.
- Es gibt die Typen, I, II und II R. Letzteres bedeutet, das die Maske einen zusätzlichen Spritzschutz hat, der von außen nach innen wirkt
- Die OP-Masken selbst sind nicht mit diesen Angaben versehen.
- Die sogenannten Community-Masken oder Alltagsmasken erfüllen all diese Anforderungen nicht
Für FFP-2-Masken gelten ganz andere Anforderungen
- Nach europäischen Recht geprüfte Masken müssen sie folgende Bezeichnungen aufweisen: die Norm EN 149:2001
- (das anhängende +A1:2009 erklärt das Jahr, in dem die europäischen Prüfnorm zuletzt aktualisiert wurde).
- ein CE-Kennzeichen samt vierstellige Nummer. Diese lässt den Rückschluss auf diePrüfstelle zu, die die Masken getestet hat, beispielsweise die Dekra oder der TÜV (siehe Liste in der Nando-Datenbank der EU).
- Außerdem muss die Schutzklasse aufgedruckt sein. FFP-Masken gibt es in den Klassen1-3. Die neue Coronaschutzverordnung möchte FFP-2.
- NR steht für „not reusable“ – nicht wiederwendbar. Im Arbeitschutz ist das nach einer Acht-Stunden-Schicht richtig, im Corona-Alltag gleichwohl mehr möglich (siehe auch später Erläuterung).
Was ist mit anderen Kürzeln?
Auch Masken mit den aufgedruckten Bezeichnungen KN95 und N95 sind zugelassen.“Sie sind mehr oder weniger äquivalent“, erklärt Christian Dicke, Produktmanager der HUM Gesellschaft für Homecare und Medizintechnik. Die Masken aus China beziehungsweise den USA haben ähnliche Filterwirkung. Wer aber ganz sicher gehen will, eine Maske zu bekommen, die europäischem Standard entspricht, sollte zu FFP-2-Produkten greifen, rät Dicke.
Livinguard-Masken
Eine relativ neue Technologie sind so genannte Livinguard-Masken aus der Schweiz. Das Prinzip der Technologie besteht darin, die Textiloberfläche mit einer starken positiven Ladung zu versehen. Wenn Bakterien und Viren mit der Technologie inKontakt kommen, soll die negativ geladene mikrobielle Zelle zerstört werden, was zu einer dauerhaften Vernichtung der Krankheitserreger führen soll. Die Hersteller versprechen, dass 99 Prozent der Mikroorganismen auf diese Weise vernichtet werden. Forscher der Freien Universität Berlin und der RWTH Aachen bestätigen die antivirale Wirksamkeit der Masken, die waschbar und bis zu 200-mal wiederverwendbar sein sollen. Allerdings haben sie nicht die Filtrationseigenschaften der Masken getestet. Diese sind jedoch als Medizinprodukt zertifiziert, analog zu OP-Masken mit derRisikoklasse 1 (EN 14683:2019). Es gibt sie mit und ohne Ventil.
Gibt es Fälschungen?
Ja, die gibt es. Ein Grund mehr, die Kennzeichnungen zu prüfen. Markus Wendler von der Firma PVM, https://www.pvm-med.de/einer von vielen Anbietern medizinischer Masken in Bielefeld, der auch heimische Kliniken ausstattet, hat einen ganz pragmatischen Tipp: „Wenn man die Produkte aus einer seriösen Quelle bezieht, darf man relativ sicher sein, keine Fälschung zu kaufen.“Er rät davon ab, im Internet so billig wie möglich zu kaufen. Dort gebe es viele dubiose Anbieter. Bei seriösen Händlern seien geprüfte Medizinprodukte nicht zum Super-Schnäppchen-Preis zu haben.
Was kosten die Masken?
FFP2-Masken sind teurer als OP-Masken. Die Preise unterliegen Schwankungen, richten sich nach der Nachfrage, der Qualität, den Packungsgrößen. OP-Masken sind im 50er-Pack für Preise zwischen 20 und 50 Euro erhältlich. FFP-2-Masken kosten aus seriösen Quelle im Einzelverkauf zwischen 3 und 7 Euro, wer größere Packs kauft, kann auf einen Stückpreis von etwa 1,60 Euro kommen. Masken gibt es in Bielefeld bei Hersteller, Direktvertrieb, in Drogerien, Supermärkten, Apotheken und online. Livinguard-Masken gibt es ab 30 Euro pro Stück.
Sind genug Masken vorrätig?
Markus Wendler von der Firma PVM und Christian Dicke von HUM bejahen die Frage grundsätzlich. Die meisten Großimporteure und Vertreiber hätten, auch mit Blick auf das chinesische Neujahrsfest und erwartbare Produktionsengpässe, vorgesorgt. Deshalb sei es auch nicht notwendig, Masken zu hamstern. „Wenn sich eine Familie mit einer 50er-Box OP-Masken oder einer 20-er Box FFP2-Masken ausstattet, ist sie doch erst einmal einige Zeit versorgt und kann später nachkaufen”, sagt Wendler. Darum bittet er Privatkunden, nicht extra anzurufen, um Masken zurücklegen zu lassen. (Das sagt das Bundesgesundheitsministerium zur Beschaffungsfrage.)
Kann ich Masken mehrfach verwenden?
Ja, auch wenn die Masken als Einmalprodukt ausgewiesen sind. FFP2-Masken können nach dem Tragen über mehrere Tage zum Trocknen aufgehängt werden oder bei 80 Grad im Backofen (Thermometer einsetzen) getrocknet werden. Ulrike Puhlmann, Inhaberin der Apotheke Am Alten Markt, rät dazu, die Masken bei Nichtgebrauch auf keinen Fall achtlos in Jacken- oder Handtasche zu stecken. Besser sind verschließbaren Behälter. Und: „Die Maske nur an den Gummibändern anfassen”, betont Puhlmann. Sonst laufe der Träger Gefahr, sich beim Verschieben der Maske mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
Masken für Risikogruppen
Für Menschen über 60 Jahren und chronisch Kranke wurden so genannte“Bezugsscheine” oder Voucher von den Krankenkassen verschickt. Drei FFP-2-Masken gab es bereits Ende vergangenen Jahres kostenlos, weitere gibt es in zwei Etappen à sechs Stück (1. Januar bis 28. Februar sowie 16. Februar bis 15. April). „Fällig ist lediglich eine Eigenbeteiligung von 2 Euro”, erklärt Apothekerin Puhlmann. Unter den Apotheken sei es bereits zu Rabattschlachten gekommen. So wird teils auf die Zuzahlung verzichtet oder mit der Abgabe einer größeren Maskenmenge geworben. Das sei aber nicht zulässig, erklärt Ulrike Puhlmann und verweist auf einen entsprechenden Beschluss des Düsseldorfer Landgerichtes auf Antrag der Wettbewerbszentrale.