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Ausweitung von Corona-Tests – seit dem 09. Juni 2020 in Kraft getreten!

Ziel dieser Testausweitung ist es, umfassender als bisher  auch Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome einer Corona-Infektion vorliegen, bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld, bei Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdet wären.

Geplant sind präventive Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen und von möglichst allen betroffenen Kontaktpersonen. Außerdem können Gesundheitsämter oder Ärzte Tests für Menschen ohne Symptome veranlassen. Des Weiteren, sind neben den Reihentests von Kliniken und pflegeintensiven Bereichen, Tests bei Corona-Ausbrüchen in Kitas oder Schulen vorgesehen.

In Betracht kommen hier insbesondere PCR-Testungen, mittels Rachenabstrich. Von der Regelung, für Testungen auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Coronavirus, wurde vorerst Abstand genommen, weil noch ungeklärt ist, inwieweit ein Antikörpernachweis mit dem Vorliegen einer Immunität korreliert.

„Ob diese Entscheidung sinnvoll ist, darüber läßt sich wahrlich streiten: Es gibt genug Warnungen durch wissenschaftliche Untersuchungen, vor ungenauen PCR-Tests und falschen Resultaten, denn der Zeitpunkt der Probeentnahme hat einen immensen Einfluß auf die Zuverlässigkeit der Tests, je nachdem, in welchem Infektionsstadium sich der Betroffene befindet.“

Die Viruskultur ist am Anfang der Erkrankung zwar positiv und infektiös, aber die PCR-Testung fällt noch nicht positiv aus, auf Grund der mangelnden Sensitivität des Tests.

      • Das heißt, dass es in den ersten drei Tagen nach der Infektion so gut wie unmöglich ist, Viren vom Typ SARS-CoV-2 nachzuweisen und der infektiöse Kranke als „Gesunder“ entlassen wird.
      • Das gleiche gilt im umgekehrten Fall: Am Ende der Erkrankung ist die Viruskultur des Betroffenen nicht mehr ansteckend, aber der PCR-Test bleibt positiv, in diesem Fall wegen mangelnder Spezifität, im späteren Verlauf der Infektion. In dem Fall wird der „Genesene – nicht mehr Ansteckende“ dann überflüssigerweise in Quarantäne gesteckt.

Auf Grund des Zusammenhangs mit Quarantäne-Maßnahmen und Auslösung weiterer Kontaktuntersuchungen, sollte man meinen, dass dieser alleinige PCR-Test weniger geeignet ist zum jetzigen Zeitpunkt – wenn „testen besser als würfeln sein soll“. Je weiter die vorhandenen Testkapazitäten ausgebaut werden, desto größer wird leider auch das zahlenmäßige Problem mit falsch-positiven Testergebnissen. PCR-Testungen sind in der Akutphase, nach Auftreten von verdächtigen Symtomen oder um Cluster zu erkennen, das Mittel der Wahl.

„Durch eine Antikörper-Testung ist zwar noch nicht nachweisbar, wie hoch der Immunisierungsgrad ist, aber wenigstens weiß man mit einem positiven Antikörpernachweis, das man nicht mehr infektiös ist und nicht in Quarantäne braucht. Deshalb ist es auch bei den geplanten präventiven Reihentests und der Testausweitung auf asymptomatischen Corona-Infektionen unverständlich, warum die beiden Methoden: PCR- und Antikörpertest, nicht für mehr Sicherheit im Ergebnis kombiniert werden.  Die Anitkörperuntersuchung könnte ebenfalls dazu eingesetzt werden, um zu testen, inwieweit die Bevölkerung oder bestimmte Gruppen bereits Kontakt mit SARS-CoV-2 oder eine Durchseuchung, bereits stattgefunden hat.“

      • Fällt der Antikörpertest positiv aus, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man zumindest für gewisse Zeit immun ist – und weder erneut selbst erkranken noch andere anstecken kann.

Da derzeit lgA- und lgM-Antikörper-Bestimmungen eine deutlich niedrigere Spezifität aufweisen, sollte auf Gesamt- oder spezifisch auf lgG-Antikörper untersucht werden.

In Deutschland hat das Pharmaunternehmen Roche jetzt die Zulassung für einen Antikörpertest gegen SARS-CoV-2 erhalten, der nun im großen Stil vertrieben werden soll.  Allerdings explizit nicht um akute, sondern um durchgemachte Infektionen festzustellen. Laut Hersteller soll nahezu keine Kreuzreaktivität mit anderen (Grippe) Coronaviren und eine sehr hohe Sensitivität bestehen.

Ein Überblick über die Neuregelungen

DIE TEST-VORAUSSETZUNGEN:

Zur Zeit gibt es Tests auf Kassenkosten in der Regel nur bei Infektionsverdacht – bei Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Geruchs- und Geschmacksstörungen. Künftig sollen grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die in Krankenhäusern aufgenommen werden. Gesundheitsämter und Ärzte können zudem in bestimmten Fällen Tests ohne Symptome veranlassen.

TESTS VON KONTAKTPERSONEN:

Zum Eindämmen des Virus – schnell die Menschen zu finden und zu untersuchen – die Infizierten nahegekommen sind. Eine solche «Kontaktperson» ist zum Beispiel, wer in einem Gespräch mindestens 15 Minuten ununterbrochenen Kontakt hatte – oder mit einem Infizierten im selben Haushalt lebt.

REIHENTESTS:

Gibt es einen Corona-Fall in Pflegeheimen, Schulen oder Kitas, kann das Gesundheitsamt dort künftig Reihentests anordnen – und alle Personen untersuchen lassen. Ebenfalls vorgesehen ist es in Reha-Einrichtungen, Dialysezentren, Asylbewerberheimen oder Justizvollzugsanstalten. In Pflegeheimen und bei Pflegediensten soll auch unabhängig von einem Fall getestet werden können.

TEST-WIEDERHOLUNGEN:

Der Arzt entscheidet, wie oft getestet wird. Auch für Kontaktpersonen sieht die Verordnung einen möglichen weiteren Test vor. Personal in Krankenhäusern, in der Pflege und in Behinderteneinrichtungen soll einmal bei Tätigkeitsbeginn und dann alle zwei Wochen erneut getestet werden.

DIE KOSTEN: 

Die Kosten von pauschal 50,50 Euro je Test zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – auch für Privatpatienten und Menschen ohne Krankenversicherung. Wünscht der Patient seinen Immunstatus zu kennen, oder ist es der Arbeitgeberwunsch, so ist die Leistung  für den Antikörpertest  zwischen ca. 15-25 Euro privat abzurechnen.

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