Diese Corona-Regeln gelten jetzt – ab den 08. Oktober – in NRW
Der WDR berichtet ganz aktuell: Welche Corona-Regeln gelten in NRW? Was bedeutet die 3G-Regel? Wann und wo ist welcher Nachweis nötig? Wo gilt eine Maskenpflicht? Ein Überblick.
Wer in NRW Clubs und Diskotheken besuchen oder an einer privaten Hochzeitsfeier mit Tanz teilnehmen will, muss mittlerweile keinen PCR-Test mehr vorweisen. Stattdessen genügt ein höchstens sechs Stunden alter, offizieller Nachweis für einen negativen Schnelltest. Das ist eine von mehreren geänderten Regeln, die mit der neuen Corona-Schutzverordnung Anfang Oktober in Kraft getreten waren.
Neue Corona-Regel – häufiger Selbsttests statt Schnelltests
Seit Freitag (08.10.2021) gilt eine aktualisierte Fassung der Verordnung. Mit dieser wurden die Test-Anforderungen ein weiteres Mal gelockert. Wer an „Sitzungen kommunaler Gremien“ teilnehmen möchte und nicht geimpft oder genesen ist, muss nun keinen offiziellen Schnelltest-Nachweis mehr erbringen. Stattdessen reicht ein „gemeinsam beaufsichtigter Selbsttest„. Das gilt nach wie vor auch für Bildungsangebote, in der Jugendarbeit und bei Sportangeboten für Minderjährige.
Was steckt hinter der 3G-Regel?
In NRW gilt weiterhin die sogenannte 3G-Regel. Bedeutet: Es bleiben auch bei hohem Infektionsgeschehen alle Einrichtungen geöffnet und alle Veranstaltungen erlaubt. Trotzdem gibt es Fälle, in denen man sich als genesen, geimpft oder negativ getestet ausweisen muss – unter anderem beim Sport in Innenräumen, bei Friseuren, drinnen in Restaurants oder auch bei Großveranstaltungen im Freien. Die Tests sind jeweils 48 Stunden gültig, manchmal auch auch nur sechs Stunden. Die Regelungen im Detail:
Wo ist in NRW ein 3G-Nachweis nötig?
In folgenden Einrichtungen muss man sich als Geimpfter, Genesener oder Getesteter ausweisen. Für den Negativtest-Nachweis reicht ein offizieller Schnelltest, der höchstens 48 Stunden alt ist.
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe
- in Sammelunterkünften für Flüchtlinge
- in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
- bei Veranstaltungen in Innenräumen
- bei Sport, Wellnessangeboten und Ähnlichem in Innenräumen
- in der Innengastronomie, außer bei der Abholung von Speisen
- in Betriebskantinen und Schulmensen
- bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Körperpflege (aber nicht bei medizinischen und pflegerischen Diensten)
- bei Beherbergungen (Testnachweis bei Anreise und dann alle vier Tage)
- bei touristischen Busreisen
- bei Kinder-, Jugend- und Familienerholungsfahrten
- bei Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Besuchern oder Teilnehmer
Wo ist ein höchstens sechs Stunden alter Schnelltest nötig?
Auch dort, wo es ein besonders hohes Risiko für Corona-Mehrfachansteckungen gibt, muss man sich als Genesener, Geimpfter oder Getesteter ausweisen. Allerdings müssen getestete dann entweder einen PCR-Test vorweisen oder einen höchstens sechs Stunden alten Schnelltest. Das gilt in diesen Situationen:
- in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
- bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz (zum Beispiel Hochzeitsfeiern und Geburtstagsfeiern mit Tanz)
- in Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie auch an anderen Orten bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
Wo ist kein 3G-Nachweis nötig?
Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz muss man vielerorts keinen Nachweis erbringen, dass man genesen, getestet oder geimpft ist. Das gilt grundsätzlich für viele dauerhafte Einrichtungen, also unter anderem hier:
- beim Einkaufen, egal in welchen Geschäften
- in Museen, Bibliotheken, Zoologischen Gärten und so weiter
- bei öffentlichen Wahlen
- bei Gerichtsverhandlungen
- bei Angeboten der medizinischen Versorgung wie Impfangeboten, Blutspendeterminen und Ähnlichem
Wann und wo gilt in NRW eine Maskenpflicht?
Vielerorts in NRW gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Insbesondere an diesen Orten muss eine OP-Maske oder höherwertige Maske (z. B. FFP2) getragen werden:
- in Bussen und Bahnen
- in Taxen, Flugzeugen und drinnen auf Schiffen
- in allen sonstigen Innenräumen, sofern sie Besuchern und Kunden zugänglich sind – außer in Clubs, Diskos und bei privaten Feiern mit Tanz
Welche Nachweis-Pflicht gilt für Arbeitnehmer?
Nicht geimpfte oder genesene Arbeitnehmer müssen nach fünf Urlaubstagen oder freien Tagen einen Negativtest nachweisen, wenn sie in ihren Betrieb zurückkehren. Dafür reicht ein offizieller Schnelltest oder auch ein offizieller Beschäftigtentest. Details dazu sind in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung geregelt, die sich hier herunterladen lässt: