Kreis Lippe in Inzidenzstufe 1
(RadioLippe) Ab den 29.07.21 gilt auch lokal im Kreis Lippe wieder die Inzidenzstufe eins. Grund ist, dass der Sieben-Tage-Wert bei den Neuinfektionen acht Tage wieder über 10 lag. Die Inzidenzstufe 1 hat unter anderem Auswirkungen auf Kontakte.
Angehörige aus fünf Haushalten dürfen sich draußen treffen. Erlaubt sind aber auch bis zu 100 Menschen, wenn sie getestet, genesen oder vollständig geimpft sind. Konzerte mit bis zu 1000 Gästen sind weiterhin erlaubt. Die Disco-Öffnung hatte sich für Lippe durch die landesweit ebenfalls gestiegene Inzidenz ohnehin schon erledigt.
Beispielsweise das Hermanns wollte aber sowieso frühestens in der zweiten Augusthälfte öffnen, wenn es die Zahlen zulassen.
Inzidenzstufe 1
- Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
- Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
- Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
- Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
- In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
- Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
- Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.