Ab Montag, den 29.März 2021: Corona-Notbremse auch im Kreis Lippe
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnungen wurde in 31 Kreise und kreisfreie Städte die Corona-Notbremse vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angeordnet, die ab Montag, den 29. März 2021 in Kraft treten. Durch die Anordnung gelten auch für den Kreis Lippe, folgende Einschränkungen:
- Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
- Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt
Die Liste der betroffenen Kommunen, könnt ihr hier einsehen