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Antworten auf Fragen zur Corona-Schutzimpfung

Im Dezember 2020 haben in Deutschland die Corona-Impfungen begonnen. Impfungen für Pflegebedürftige und für Pflegende bilden einen Schwerpunkt in den ersten Tagen der Impfkampagne. Viele Menschen haben dazu Fragen: Wer wird zuerst geimpft? Was müssen Patient*innen wissen? Auf welcher Grundlage erfolgt die Priorisierung? etc.

Neben gefährdeten Risikogruppen bekommen Fachkräfte des Gesundheitssystems die Corona-Schutzimpfung zuerst. Denn es gilt das Personal zu schützen, das engen Kontakt zu gefährdeten Personen hat und sich oder Schutzbedürftige nicht anzustecken.

Es wird angenommen, wenn ca. 70 % der Bevölkerung immun sind, wird das Übertragen von SARS-CoV-2 stark verringert. Ein Teil der Bevölkerung verfügt bereits über einen Schutz durch die Infektion selbst. Klar ist jedoch: Je mehr Menschen geimpft werden, desto weniger Möglichkeiten findet der Virus und umso schwerer sind die Bedingungen für die Ausbreitung.

Da anfangs nicht genug Impfdosen verfügbar sind ist eine Priorisierung vorgenommen worden, damit besonders gefährdete Menschen die Impfung zuerst erhalten.

Wo wird geimpft?

Das Verabreichen erfolgt in speziell von den Bundesländern eingerichteten Impfzentren sowie mobilen Impfteams für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Es ist geplant, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch in Arztpraxen die Impfungen stattfinden werden.

Brauche ich ein Attest?

Die Impfkommission (STIKO) hat eine Empfehlung von vorrangig zu impfenden Personengruppen herausgegeben. Das Alter ist der größte Risikofaktor, wofür kein Attest benötigt wird. In der zweite Impfphase könnte es jedoch notwendig sein, dass Personen mit bestimmten Vorerkrankungen ein Attest benötigen.

Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen!

Im Aufklärungsbereich des Impfzentrums, also vor der eigentlichen Imfpung, müssen Ärzte und Patienti*innen ein Aufklärungsmerkblatt als auch einen Einwilligungsbogen unterschreiben.

Aufklärungsmerkblatt: https://assets.ctfassets.net/eaae45wp4t29/2IxpAllfzgsHXWTURM2q7T/5ab6d7edf01e01ed6c7e2e2c5b62ce33/Aufkl__rungsmerkblatt_Schutzimpfung_v2.pdf

Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung: https://assets.ctfassets.net/eaae45wp4t29/9cLyzVLbGc6bYrczJ5OfH/97ef7f0f1586818d7b6d0a3e81b075ea/Einwilligungsbogen_Corona-Schutzimpfung_barrierearm.pdf

Wo finden die Impfungen im Kreis Lippe statt?

Das Impfzentrum im Kreis Lippe befindet sich in der Phoenix Contact-Arena in Lemgo. Das Zentrum ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem ÖPNV gut zu erreichen, vor Ort sind ausreichend Parkplätze vorhanden. (Adresse: Bunsenstraße 39, 32657 Lemgo)

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

  • Personalausweis (für den Altersnachweis)
  • Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens einen Beschäftigungsnachweis
  • Impfpass, wenn vorhanden
  • Attest über Vorerkrankungen in der zweiten Impfphase

Vor Ort erfolgt kein Test auf Coronavirus. Es besteht eine Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung. Erst nach der zweiten Impfung innerhalb von 3-4 Wochen greift der Impfschutz. Es ist ein freiwilliges Impfangebot – es besteht keine Impfpflicht!

Die Terminvergabe für das Impfzentrum in Lippe ist noch nicht geöffnet. Zunächst erfolgt eine Impfung vorrangig in den Heimen und Pflegeeinrichtungen, dies passiert mit mobilen Teams. Anschließend kommen Einzelpersonen zum Zuge. Mitte Januar sollen alle Lipperinnen und Lipper, die über 80 Jahre alt sind, Informationsschreiben erhalten und voraussichtlich zeitgleich Termine vereinbaren können. Die Terminvergabe und die Festlegung der Reihenfolge der Heime übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung. Geplant ist außerdem eine Internetseite und eine App vom Kreis Lippe. Sobald die Terminvergabe geöffnet ist und es weitere Informationen gibt, werden sie auch dort bereit gestellt.

Das sind die wichtigsten Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten:  

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