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Flexibler Entlastungsbetrag verlängert

Die Ausnahmeregelung für den Entlastungsbetrag i.H. von mtl. 125 €: 

dass Pflegebedürftige die Leistungen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung, sowie für individuelle Hilfen im Alltag ohne eine spezielle Qualifizierung der Nachbarschaftshelfer*innen,

zur Abrechnung mit der Pflegekasse benötigen, wird bis zum 30. September 2020 verlängert.

 

Nähere Informationen findet ihr auf der Seite des zuständigen Ministeriums:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-land-staerkt-erneut-die-haeusliche-pflege?fbclid=IwAR34qXHP2-k9hukdLQ4K7k-UZRMNvYKqdycwyfTWpZ7V0B9cprpVN3YVBMo

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