Flexibler Entlastungsbetrag verlängert
Die Ausnahmeregelung für den Entlastungsbetrag i.H. von mtl. 125 €:
dass Pflegebedürftige die Leistungen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung, sowie für individuelle Hilfen im Alltag ohne eine spezielle Qualifizierung der Nachbarschaftshelfer*innen,
zur Abrechnung mit der Pflegekasse benötigen, wird bis zum 30. September 2020 verlängert.
Nähere Informationen findet ihr auf der Seite des zuständigen Ministeriums: