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Der Oerlinghauser Doppelhaushalt ist genehmigt!

Wie heute im Oerlinghauser Anzeiger berichtet wurde, hat die kommunale Finanzaufsicht des Kreises Lippe den Doppelhaushalt der Stadt Oerlinghausen für die Jahre 2020 und 2021 genehmigt.

Der Haushalt ist die finanzielle Grundlage des kommualpolitischen Geschehens in unserer Stadt. In ihm wird festgeschrieben, was die Kommune im nächsten Jahr, (in unseren Fall, in den nächsten zwei Jahren) tun und wofür sie Geld ausgeben will. Zudem ermächtigt der Haushalt, bis zu bestimmten Grenzen die in der Geschäftsordnung festgelegt sind, den Bürgermeister zur Ausgabe dieser Haushaltsmittel, ohne den Rat nochmals zu befragen.

Was bei den Haushaltsberatungen nicht als Ansatz im Plan untergebracht wurde, hat als Sachbeschluss im Nachgang kaum noch Chancen. Denn wer als Mitglied eines kommunalen Gremiums, nach Verabschiedung des Etats noch kostenwirksame Anträge stellt, muss gleichzeitig einen Deckungsvorschlag machen. Die politische Bedeutung dieses Zahlenwerks ist also enorm, zumal wir durch Corona, in etwa raten können, was noch auf uns zukommen wird.

Hier wurden für das Jahr 2020 Erträge in Höhe von 32,08 Millionen Euro und im Jahr 2021 Erträge in Höhe von 33,25 Millionen Euro festgehalten, sowie die Aufwendungen für das Jahr 2020 in Höhe von 33,54 Millionen Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 35,93 Millionen Euro entgegen gestellt, ohne zu diesem Zeitpunkt überhaupt etwas von einer Pandemie zu erahnen.

Erträge im Ergebnishaushalt der Stadt Oerlinghausen sind prinzipiell all diejenigen Erträge, die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich realisiert werden. Man unterscheidet zwischen ordentlichen und den außerordentlichen Erträgen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende, planbare Erträge (Steuern, Beiträge, Gebühren) und außerordentliche Erträge sind die Erträge, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 gab es dank der anhaltend guten Konjunktur, Erträge in Höhe von 30,7 Millionen Euro. Nicht zu unrecht müssen wir uns die Frage stellen, ob in einem Corona Jahr 2020, die veranschlagten Erträge – auch nur ansatzweise an 2019 herankommen werden.

Aufwendungen stellen den Ressourcenverbrauch einer Haushaltsperiode dar und werden gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit verstanden. Ist ein Haushalt demnach in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen, so wird im betrachteten Haushaltsjahr auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet.

Unterm Strich rechnet die Stadt Oerlinghausen in diesem Doppelhaushalt bereits mit Fehlbeträgen im Jahr 2020, in Höhe von rund 1,46 Millionen Euro und im Jahr 2021 sogar mit Fehlbeträgen in Höhe von 2,68 Millionen Euro ohne Corona-Berücksichtigungen, die absehbar den Haushalt noch nachteiliger verschieben werden.  All diejenigen, die von Anfang an den Abschluß eines Zweijahreshaushaltes als Demokratiedefizit bemängelt haben, da sich viele Sachverhalte ändern können und zu mehreren Nachtragshaushalten führen, werden durch Corona jetzt bestätigt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Corona-Krise auf die kommunale Haushaltsführung auswirkt und laufende Verpflichtungen erfüllt werden können.

Der Haushaltsplan, samt seinen Anlagen bildet die Anlage zur Haushaltssatzung. Der gesamte Werteverbrauch (Aufwendungen) eines Jahres ist durch entsprechende Wertzuwächse (Erträge) zu decken! Dies ist das Kernanliegen des „Ressourcenverbrauchskonzeptes“. Der Blick in den Ergebnishaushalt zeigt, ob dementsprechend geplant wurde. Der Haushalt wird so zum Hauptkontrakt zwischen Rat/Kreistag und Verwaltungsführung. Diese Transparenz soll dem zunehmenden Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an nachvollziehbarer Politik entgegenkommen.

Anbei ein Link für das kleine politische Wörterbuch, in dem wesentliche Begriffe aus dem Haushaltsrecht, die für das Gesamtverständnis von zentraler Bedeutung sind, aufgeführt und erläutert werden.  Neben der inhaltlichen Klärung der Begriffsinhalte steht vor allem eine Beschreibung der wichtigsten damit verbundenen politischen Wirkungszusammenhänge im Vordergrund. Für die interessierte Öffentlichkeit soll dieses Wörterbuch eine Hilfestellung dafür geben, haushaltswirtschaftliche Zusammenhänge besser verstehen zu können. https://www.wegweiser-kommune.de/documents/10184/17495/ABC+Neues+Haushaltsrecht.pdf/db1c9543-d08b-44a7-9adb-b73a48f75337

Der Oerlinghauser Haushaltsplan 2020/2021 kann hier eingesehen werden: https://www.oerlinghausen.de/de-wAssets/docs/rathaus/finanzen/haushaltsplaene/Finanzen_Haushaltsplan_2020_2021.pdf 

Die Haushaltssatzung, als Rechtsgrundlage für den Haushaltsplan, hängt noch bis zum 11. Mai 2020 am Rathaus öffentlich aus.

Alle Einwohner*innen können gegen den öffentlich zur Einsichtnahme zugänglichen Entwurf der Haushaltssatzung innerhalb einer Frist von mind. 14 Tagen Einwendungen erheben, über die der Rat zu beschließen hat.

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